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Preise, Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag |
| Allgemein | Alle Informationen, die Sie in diesem Verzeichnis finden, beruhen auf Vermieterangaben, für deren Vollständigkeit und Richtigkeit keine Gewähr übernommen wird. Diese Informationen sind in der für ganz Deutschland geltenden Touristischen Informationsnorm (TIN) aufgeführt. | ||
| Preise | |||
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Bei
den im Gastgeberverzeichnis angegebenen Preisen handelt es sich um
Endpreise, somit sind MwSt. und Bedienung inklusive. Sie entsprechen dem
Stand der Drucklegung. Ferienwohnungen und Ferienhäuser sind in der Regel
komplett eingerichtet. In den Preisen sind die Nebenleistungen
eingeschlossen, wenn sie nicht extra aufgeführt sind.
Fast alle Ferienwohnungen und -häuser sind mit Handtüchern und Bettwäsche
ausgestattet, andernfalls finden Sie einen Hinweis unter der Rubrik
„Besonderheiten" im Zeileneintrag. Bei ein bis zwei Übernachtungen
kann der Vermieter einen Aufpreis berechnen. Einzelzimmerzuschlage sind möglich. |
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| Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag | |||
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1. |
Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist. | ||
| 2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Sofern nicht anders vereinbart, beginnt die Mietdauer am Anreisetag um 17. Uhr und endet am Abreisetag um 10. Uhr. | |||
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3. |
Der Gastwirt (Hotelier/Vermieter) ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadenersatz zu leisten. | ||
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4. |
Im Falle des Reiserücktritts durch den Gast werden die folgenden Prozentsätze, gerechnet vom Gesamtmietpreis, in der nachstehenden Staffelung fällig: |
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| Für Ferienwohnungen und -häuser: | |||
| bis 45. Tag vor Reiseantritt 10 %, | |||
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44.-20.
Tag vor Reiseantritt 30 %, |
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| 29.-22. Tag vor Reiseantritt 60 %, | |||
| ab 21. Tag vor Reiseantritt 80 % | |||
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Für
die Unterbringung im Zimmerbereich: |
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| bis 29. Tag vor Reiseantritt 10 %, | |||
| 28.-11. Tag vor Reiseantritt 25 %, | |||
| ab 10. Tag vor Reiseantritt 50 % | |||
| Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort. Änderungen vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr. | |||
| Wir empfehlen zu Ihrer eigenen Sicherheit den Abschluss einer Reiserücktritt-Versicherung, die Sie bei uns erhalten können. | |||
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